Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gesetzliche Pflicht und betrieblicher Nutzen
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, regelmäßig die Arbeitsbedingungen zu überprüfen, zu beurteilen, mögliche, mit der Arbeit verbundene Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Behebung durchzuführen (lt. ArbSchG). Ziel ist hierbei, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten vorausschauend zu gewährleisten und zu verbessern, das heißt, bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist damit das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und für jedes Unternehmen ab einer*m Mitarbeiter*in durchzuführen.
Arbeitsbedingungen wirken auch auf die Psyche
Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet (2013), das klar stellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu überprüfen hat.
Der psychischen Belastung kommt in unserer heutigen Arbeitswelt eine zunehmend hohe Bedeutung zu. Gemeint ist mit dem Begriff "psychische Belastung": Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Der Begriff ist demnach in der Bedeutung wertneutral und bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen und –anforderungen und nicht etwa auf den einzelnen Menschen. Belastungen sind schon immer ein existierender und auch notwendiger sowie positiver Bestandteil von Arbeit gewesen, und die psychische Belastung bildet hier keine Ausnahme. Es geht nicht um die Gestaltung belastungsfreier Tätigkeiten, sondern um eine Optimierung der Belastungssituation, hin zu einer förderlichen, die Gesundheit erhaltenden Gesamtkonstellation am Arbeitsplatz.
Wirtschaftliche Chance statt lästige Pflicht
Optimale Arbeitsabläufe sowie engagierte und gesunde Beschäftigte stellen eine notwendige Voraussetzung für Betriebe dar, die sich bei den heutigen Herausforderungen am Markt behaupten wollen. Ein wesentlicher Schritt dafür ist, Sicherheit am Arbeitsplatz und präventiven Gesundheitsschutz in die Unternehmensstrategie einzubeziehen. Systematisch durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen steigern die Produktivität und schützen vor teuren Personal-Ausfällen. Nur mit gesunden Beschäftigten kann der Betriebsablauf in Gang gehalten werden. Gefährdungsbeurteilungen sind somit auch als Beitrag zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb zu betrachten.
Über das "Wie" entscheidet der Betrieb
Es gibt vom Gesetzgeber bewusst keine standardisierten Vorgaben zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, da im Einzelnen die betrieblichen Besonderheiten und Arbeitsbedingungen betrachtet werden müssen. Jedoch ist ein Grundverständnis davon vorhanden, welche Schritte zu berücksichtigten sind, s. a. Abb. rechts.
Empfehlenswert ist, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit Hilfe von "Externen" durchzuführen, da hierbei eine Person von außen einen Vertrauensvorschuss mitbringt. So kann Anonymität gesichert werden und die Ergebnisse werden werthaltiger sein.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen jetzt durchführen wollen, dann sprechen Sie mich an. Ich entwickle mit Ihnen das für Ihren Betrieb geeignete Vorgehen. Nehmen Sie unverbindlich ›› Kontakt mit mir auf oder buchen Sie einen kostenfreien Gesprächstermin: