Allgemeine Geschäftsbedingungen für Raum-Buchungen 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die stunden- oder tageweise Anmietung des Tagungs- und Coachingraums sowie der dazugehörigen Räume, wie Flur, WC, Küche und Terrasse – im Weiteren „Raum oder Räume“ genannt – in der Hospeltstr. 32, 50825 Köln, 4. OG rechts. Sabine Schorn, Ab nun - eine gesunde Arbeitswelt, ist hierbei jeweils die „Vermieterin“. Die AGB dienen als gemeinsame Mietvereinbarung für die zeitlich begrenzte, kostenpflichtige Raum-Nutzung durch Sie als Kund*in – nachfolgend „Mieter*in“ genannt.

2. Raum-Buchung

(1) Terminbuchung zur regelmäßigen Nutzung des Coaching-Raumes: Die Voraussetzung zur Nutzung ist, dass sich Mieter*in und Vermieterin zuvor persönlich kennengelernt haben und beide einer Zusammenarbeit diesbezüglich zustimmen.
Die Terminbuchung für den Coaching-Raum wird über das dafür von der Vermieterin eingerichtete webbasierte Terminplanungssystem (Acuity Scheduling von Squarespace) vorgenommen. Um den Zugang dazu zu erhalten, benötigt die Vermieterin zuvor die vollständigen Kontaktdaten für die Rechnungserstellung per E-Mail. Danach erhalten Sie als Mieter*in einen Link per E-Mail zugesandt, über den Sie jederzeit (mit Internet-Unterstützung) selbständig den Coaching-Raum buchen können. 
Bei einer Terminbuchung sind jeweils Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail) anzugeben sowie die für diesen Termin tatsächlich geplante Raumnutzungsdauer. Je Terminbuchung ist im System ein Zeitfenster von 3 Stunden standardmäßig hinterlegt. Die tatsächlich stattgefundene Raum-Nutzungsdauer ist der Vermieterin im Anschluß mitzuteilen, da nur dieser Zeitraum abgerechnet wird (min. 60 Min.). Des Weiteren können bei der Raumbuchung evtl. benötigte Arbeitsmaterialen gebucht/bestellt werden. Nur Verbrauchsmaterialien werden berechnet.
Nach Abschluss der Terminbuchung erhalten Sie eine automatisierte Bestätigung per E-Mail zugesandt, damit ist Ihre Buchung für die Coaching-Raumnutzung verbindlich. Diese Terminbestätigungs-E-Mail ist sorgfältig bis zur Termindurchführung aufzubewahren, da darüber eine eventuelle Termin-Änderung oder -Stornierung (siehe grüne Buttons) von Ihnen durchgeführt werden kann.
(2) Termin-Anfrage zur Nutzung des Tagungsraumes bzw. aller Räume für Veranstaltungen, wie Tagung, Besprechung, Seminar oder Workshop, steht auf der Webseite der Vermieterin unter "Räume" das ›› Anfrage- und Planungsformular zur Verfügung. Nach dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten Sie schnellstmöglich eine entsprechende Rückmeldung von der Vermieterin. Ein schriftliches Angebot zur Raumnutzung wird erst durch Ihre Rückbestätigung per E-Mail zu einer verbindlichen Buchung. 

3. Raum-Nutzung

(1) Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Nutzung der angebotenen Räume auf berufliche Zwecke einzugrenzen. Zugelassene Anlässe und Aktivitäten im beruflichen Kontext sind: Coaching, Beratung, Tagung, Besprechung, Seminar, Workshop oder ähnliches. Die Personenzahl ist für alle Räume insgesamt auf max. 14 Personen begrenzt.
(2) Die Räumlichkeiten sind nach ihrer Nutzung entsprechend möglichst wie im vorgefundenen Zustand wieder zu verlassen. Eventuell entstandene Schäden sind umgehend der Vermieterin anzuzeigen und bei Verursachung durch den*die Mieter*in ist die Haftung von ihr/ihm zu übernehmen.
(3) Maßnahmen, die zur Veränderung der Räumlichkeiten führen, sind mit der Vermieterin vorher abzusprechen. 
(4) Ergibt sich während eines Coachings- bzw. Veranstaltungstermins der Bedarf an Moderationsmaterialen oder Moderationstechnik, ist dies mit der Vermieterin unmittelbar abzusprechen bzw. sie danach zu fragen. Verbrauchsmaterialien und ggfs. zusätzlich genutzte Moderationstechnik werden nach der Raumnutzung mit der Raum-Rechnung abgerechnet.
(5) Getränke: Im Rahmen von Coaching-Terminen steht gefiltertes, stilles Wasser kostenfrei zur Verfügung. Heiße Getränke (Kaffee, Tee) sowie Saftschorlen (0,33l) sind kostenpflichtig gemäß vor Ort aushängender Preisliste. Verzehrte Getränke dieser Art werden ebenfalls mit Rechnung über die Raumnutzung abgerechnet. Das Getränke-Angebot für Veranstaltungen ist Bestandteil der individuellen, termingebundenen Raumnutzungs-Vereinbarung.

4. Termin-Änderung, -Stornierung

(1) Eine Termin-Änderung oder -Stornierung (Coaching-Raum) seitens des*der Mieter*in ist im Falle einer vorausgegangenen elektronischen Terminbuchung über den entsprechenden grünen Button in der elektronisch zugesandten Termin-Bestätigung von Acuity Scheduling durchzuführen. Im Anschluß erfolgt wieder - an Mieter*in und Vermieterin - eine automatisierte Bestätigung per E-Mail. Ist die Raum-Buchung (Tagungsraum oder alle Räume) per individueller E-Mail bestätigt worden, ist eine Termin-Änderung oder -Stornierung auf demselben Wege der Vermieterin mitzuteilen. 
(2) Stornierungsgebühren Coaching-Raum: Die Termin-Verschiebung oder -Stornierung kann bis 24 Stunden vorher kostenfrei durchgeführt werden. Ab 24 Stunden vorher werden 100% der Raumgebühren für die geplante Nutzungszeit in Rechnung gestellt.
(3) Stornierungsgebühren Tagungsraum/alle Räume: Bei Absage 

    • bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin werden 50% der Raum-Gebühren,
    • bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin werden 70% der Raum-Gebühren,
    • ab 24 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 100% 

in Rechnung gestellt.  

5. Raum-Nutzungsgebühren, Rechnungstellung

(1) Die Raum-Nutzungsgebühr enthält die in der jeweiligen Ausschreibung bzw. die im entsprechenden Angebot angebenen und mit Ihnen vereinbarten Leistungen und Arbeitsmaterialien. Weiterer Bedarf, der sich im Termin ergibt - z. B. Getränke oder Moderationsmaterialien - werden nach Abstimmung und Bestellung gegen entsprechende Gebühren ebenfalls mit der Raum-Nutzungsrechnung abgerechnet. Die Nutzung des Gäste-WLANs und die Reinigungskosten sind generell im Preis enthalten. Alle Preise gelten stets zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.  
(2) Nach Durchführung des gebuchten Termins erhalten Sie von der Vermieterin die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer per E-Mail. Je nach Vereinbarung mit dem*der Mieter*in können auch mehrere einzelne Termine gesammelt in Rechnung gestellt werden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto der Vermieterin zu überweisen.
(3) Der*die Rechnungsempfänger*in hat die Angaben auf der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung zu prüfen und Unstimmigkeiten der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
(4) Nichterscheinen entbindet den*die Mieter*in nicht von der Bezahlung der vereinbarten Raum-Nutzungsgebühren und stellt keinen Kündigungsgrund und keine Stornierung dar. 

6. Absage durch die Vermieterin

(1) Die Vermieterin behält sich das Recht vor aus wichtigen Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, z. B. wegen Krankheit der Vermieterin oder anderer Gründe infolge höherer Gewalt, einen gebuchten Raum-Nutzungstermin abzusagen. 
(2) Soweit es der Vermieterin möglich ist, wird sie nach Absprache einen Ersatztermin anbieten bzw. mitteilen, wann die Räume wieder gebucht werden können. Es steht den Mieter*innen frei, sich eine Alternative zu suchen.
(3) Für Schäden, die dem Kunden durch eine Absage der Vermieterin entstehen, kommt die Vermieterin nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „9. Haftung“, siehe unten, auf.

7. Beendigung der Vereinbarung zur regelmäßigen Coaching-Raum-Nutzung

(1) Der*die Mieter*in kann jeder Zeit die Zusammenarbeit bezüglich der Anmietung des Coaching-Raums von sich aus beenden. Die Beendigung ist an keinerlei Fristen gebunden.
(2) Die Voraussetzung der Zusammenarbeit und das Mieter*innen-Vermieterin-Verhältnis ist Einvernehmlichkeit. Wenn diese bzgl. der Raum-Buchungen nicht herzustellen ist oder die in diesen AGBs beschriebenen Bedingungen zur Raum-Nutzung nicht eingehalten werden, behält sich die Vermieterin das Recht vor, die Zusammenarbeit mit und die Raum-Buchung durch Mieter*innen sofort zu beenden und die Nutzung zu untersagen. Die Beendigung wird der*dem Mieter*in mündlich und anschließend schriftlich per Email mitgeteilt.

8. Urheberrecht

(1) Firmenlogo oder sonstige Kennzeichen und Identifikationen der Vermieterin oder einzelner Elemente davon bzw. dienende Merkmale dürfen nicht ohne Absprache entfernt, verändert oder für eigene Zwecke verwendet werden. Dies gilt auch für Bilder, die auf der Homepage, in den Google-Business-Accounts von Ab nun - eine gesunde Arbeitswelt und Ab nun Raum-mieten sowie auf den Termin-Kalender-Seiten durch die Vermieterin veröffentlicht bzw. präsentiert sind.

9. Haftung

(1) Die Vermieterin haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die Vermieterin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vermieterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von ihr gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(3) Die Vermieterin haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner bzw. Mieter*innen regelmäßig vertrauen darf.
(4) Sonstige Schadensersatzansprüche des*der Mieter*in und Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Für Kaufleute ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln.

Köln, 01.03.2023 

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